| Nordbahn-Treff. Jugendfreizeiteinrichtung in Glienicke | |||||
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Legale Wand Im November 2009 wurde auf dem Gelände des Nordbahn-Treffs eine "legale Wand" angebracht - diese erstreckt sich über eine Länge von 15 Metern und mißt eine Höhe von 2 Metern. Freunde der Sprühkunst und des Street Art können an dieser ganz legal kreativ werden und sich erproben.
Damit alles einen guten Gang nimmt, möchten wir Folgendes bekannt machen: Es ist üblich, daß die Wand immer wieder erneut besprüht werden kann. Es kann daher leider keinen Anspruch darauf geben, daß die angebrachten Kunstwerke nicht bei der nächsten Gelegenheit wieder vom nächsten Besucher übersprüht werden. Bitte nehmt hier auch aufeinander Rücksicht. Farbsprühdosen und evtl. Grundierungsfarben sind grundsätzlich selbst mitzubringen. Wir bitten darum, das Gelände sauber zu halten und Hausmüll in den zur Verfügung stehenden Abfallbehältern der jeweiligen Kennzeichnung nach zu entsorgen. Anfallender Sondermüll jeder Form muß wieder mitgenommen und andernorts den dafür geltenden Vorgaben entsprechend entsorgt werden; bitte helft mit dabei, die Umwelt zu schonen. Wir bitten darum, sich unmittelbar zuvor bei uns in der Einrichtung am Thresen anzumelden und kurz mit uns abzustimmen, welchen Teil der Wandfläche Ihr besprühen wollt. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß eine entsprechende von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung abgeben; volljährige Sprayer sollen diese selbst unterschreiben und bei uns abgeben. Das Formular könnt Ihr untenstehend abrufen und ausdrucken oder im Nordbahn-Treff oder im Rathauseingang abholen. Die Einverständniserklärung ist bis auf Widerruf unbefristet gültig; das heißt, Ihr müßt diese nur einmal bei uns einreichen, sie gilt dann auch für alle folgenden Aktionen. Wir bitten darum, folgende Dinge sorgfältig zu beachten und einzuhalten: 1) Der Konsum von Tabak, Alkohol und Drogen ist im Nordbahn-Treff und auf unserem Gelände gänzlich untersagt. 2) Das Sprühen und Anbringen von Namen von Sprayergruppen, Signets und sog. "Tags" ist grundsätzlich untersagt. 3) Die Darstellung von gewaltverherrlichenden, beleidigenden und diskriminierenden Anschauungen, Szenen und verbalen Ausdrücken ist verboten. Weitere Details sind dem Wortlaut der Einverständniserklärung zu nehmen. Verstöße gegen diese Bedingungen führen zum Hausverbot und können bei Gesetzwidrigkeit zur Anzeige gebracht werden. Hier der Link zum Formular der Einverständniserklärung (pdf-Format): Einverständniserklärung Sprüharbeiten
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